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BFH, 06.12.2005 - XI B 32/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; EStG § 9 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Ermittlung der privaten Nutzungsentnahme eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 24.02.2005 - 5 K 157/02
- BFH, 06.12.2005 - XI B 32/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.02.2000 - III R 59/98
Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung
Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 32/05
Er hat außerdem in dem Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98 (BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273), das zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG ergangen ist, entschieden, die typisierende Ermittlung der privaten Nutzungsentnahme sei auch dann nicht verfassungswidrig, wenn sie zur Folge habe, dass für das Kfz überhaupt keine Betriebsausgaben mehr berücksichtigt werden könnten, obwohl das Fahrzeug neben der privaten Nutzung auch betrieblich genutzt worden sei.Nach Satz 3 des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG könne der Nachweis eines gegenüber der Typisierung geringeren Privatanteils an den Aufwendungen durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden (vgl. Urteil in BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, unter II.4.c der Gründe).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 32/05
Die auch hier in Einzelfällen mögliche Folge der gesetzlichen Typisierung, dass ein betrieblicher oder ein unvermeidbarer gemischt veranlasster Aufwand (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534) überhaupt nicht steuermindernd berücksichtigt wird, kann mithin durch die Führung eines Fahrtenbuchs abgewendet werden und ist somit für den Steuerpflichtigen nicht unvermeidbar. - BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81
Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage
Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 32/05
Der mit der Führung eines Fahrtenbuchs verbundene Aufwand kann ebenso wenig als unzumutbar angesehen werden wie die sonstigen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Ermittlung seiner Einkünfte (vgl. z.B. §§ 140 ff. der Abgabenordnung --AO 1977--; vgl. auch zur Verfassungsmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage nach § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Beschluss des BVerfG vom 7. Dezember 1981 2 BvR 1172/81, Neue Juristische Wochenschrift 1982, 568). - BFH, 12.06.2002 - XI R 55/01
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 32/05
Der BFH hat in seinem Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 55/01 (BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751) die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG getroffene Typisierung für verfassungsgemäß gehalten. - BFH, 25.05.2005 - IV B 214/03
1-v. H.-Regelung verfassungsmäßig
Auszug aus BFH, 06.12.2005 - XI B 32/05
Wegen der vom Kläger angesprochenen Möglichkeit einer Überbesteuerung bei Veräußerung des Fahrzeugs wird auf den BFH-Beschluss vom 25. Mai 2005 IV B 214/03 (BFH/NV 2005, 1788) hingewiesen.
- BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06
Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche …
Der BFH hat außerdem in seinem Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 55/01 (BFHE 199, 342, BStBl II 2002, 751) die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG getroffene Typisierung für verfassungsgemäß gehalten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2005 XI B 32/05, nicht veröffentlicht --n.v.--). - FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 251/04
Pauschale Nutzungswertbesteuerung
Die typisierende Ermittlung der privaten Nutzungsentnahme hält auch dann einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stand, wenn sie zur Folge hat, dass für das Fahrzeug trotz weiterer beruflicher Nutzung überhaupt keine Betriebsausgaben mehr berücksichtigt werden können (…BFH-Urt. v. 24.2.2000, aaO; BFH Beschluss v. 6.12.2005 XI B 32/05, juris). - BFH, 18.12.2007 - XI B 179/06
Anspruch auf Billigkeitsmaßnahme bei der pauschalen Bewertung der Privatnutzung …
Der mit der Führung eines Fahrtenbuchs verbundene Aufwand kann --entgegen der Auffassung der Kläger-- ebenso wenig als unzumutbar angesehen werden wie die sonstigen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Ermittlung seiner Einkünfte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2005 XI B 32/05, nicht veröffentlicht, m.w.N., …und vom 12. Mai 2004 X B 170/03, BFH/NV 2004, 1260).